Medizinische Indikation
Vor einer Zahnsanierung gilt es die medizinischen Indikationen für die Behandlung zu determinieren. Dies muss auch aus dem Gesichtspunkt einer teilweisen oder kompletten Kostenübernahme durch eine Krankenkasse erfolgen.
In welche Gruppe fällt der Patient / die Patientin?
Unfälle
Hier ist in den meisten Fällen akute und schnelle Hilfe in der Kieferchirurgie nötig, um medizinische Risiken durch offene Wunden oder Splitter im Mundbereich auszuschließen.
Wenn alle drängenden medizinischen Probleme ausgeräumt sind, bleibt bei Unfällen natürlich der optische Faktor. Einer oder mehrere Zähne können durch einen Unfall schwer in Mitleidenschaft gezogen, abgesplittert sein oder schlimmstenfalls sogar ganz fehlen.
Obwohl es hier bei einer späteren Zahnsanierung natürlich auch um optische Gesichtspunkte geht, darf man diese Art der nötigen Zahnsanierung nach einem Unfall nicht mit der heute immer weiter verbreiteten Zahnsanierung aus rein kosmetischen Gründen verwechseln. Dies wäre allein schon unfair gegenüber denjenigen, die Zähne durch einen Unfall verloren haben. Auch die Krankenkassen sehen dies in der Regel so und übernehmen bei der Zahnsanierung nach Unfällen die Behandlungskosten. Wenn überhaupt, verbleibt nur ein sehr kleiner Eigenbetrag bei den Patienten.
Multiple Befunde
Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine mehrfache Schädigung der vorhandenen Zähne, beispielsweise durch Karies, lokales Auftreten von Parodontitis und Gingivitis (chronische Entzündung des Zahnfleisches) oder von großflächigen Entzündungen im Mundraum. Auch eine Schädigung von Zahnwurzeln muss stets in Betrachtung gezogen werden und wird von Zahnärzten mit entsprechend ausführlichen Untersuchungen geprüft. In vielen Fällen sind solche multiplen Befunde das Resultat von mangelhafter Zahnpflege über einen längeren Zeitraum.
Seltener – aber natürlich nicht ganz auszuschließen – können solche Krankheitsbilder auch die Folge unzureichender zahnmedizinischer Behandlungen sein. Darunter fallen sowohl Behandlungen, die im Ausland unter Missachtung der zahnmedizinischen Standards durchgeführt wurden, als leider auch Behandlungen, die im Inland von Zahnärzten durchgeführt wurden. Mögliche Gründe sind hier: Fehldiagnosen, Pfusch und Schlamperei.
Schwer geschädigte Zähne – gesunde Wurzeln
Für eine komplette Zahnsanierung ist die eigentlich niederschmetternde Diagnose „schwer geschädigte Zähne“ bei gleichzeitig noch gesunden – oder zumindest verhältnismäßig gesunden – Wurzeln nicht die schlechteste Ausgangsbasis. Nachdem durch konservative Behandlungsschritte der Boden für einen großen Eingriff bereitet wurde, kann in einem solchen Fall folgendermaßen vorgegangen werden:
Schwer geschädigte Zähne können abgeschliffen werden – natürlich ohne den Nerven und Wurzeln zu nahe zu rücken. Im nächsten Schritt wird dann der so genannte Zahnzement aufgebracht und neue, künstliche Zähne können dann sehr sicher auf diesem beinahe natürlichen Zahnfundament befestigt werden.