Zahnsanierung im Ausland

Vor einer Behandlung – egal ob im Inland oder Ausland – muss stets ein so genannter Heil- und Kostenplan bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.

Eine Zahnsanierung in den neuen EU-Ländern Polen, Tschechien oder Ungarn ist für deutsche Zahnpatienten vor allem auf Grund der dadurch möglichen finanziellen Ersparnis interessant. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland stehen einer solchen Behandlung im Ausland nicht generell ablehnend gegenüber, schließlich profitieren ja auch sie von niedrigeren Behandlungskosten.

Der entscheidende Punkt ist hier eine Konsultation der Krankenkasse vor der Durchführung der Behandlung, um im weiteren Verlauf als Patient keinen Fehler zu machen, der später eine Erstattung der angefallenen Kosten verhindert. Wenn die zuständige Krankenkasse erst nach der Behandlung kontaktiert wird, dürfte sie in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Kostenübernahme ablehnen.

Ausnahmen wären hier zahnärztliche Notfalleingriffe im Urlaub, solche Kosten werden von den deutschen Kassen – egal ob privat oder gesetzlich – meistens anstandslos übernommen. In allen anderen Fällen muss der Patient zuerst ein Angebot des ausländischen Zahnarztes einholen, in dem der Befund, die geplante Behandlung und die Kosten im Detail aufgeführt sind.

Wichtig ist es, sich im Vorfeld einer geplanten Zahnsanierung im Ausland Informationen über die behandelnde Klinik bzw. den behandelnden Arzt einzuholen, oftmals finden sich dazu bereits entsprechende Erfahrungsberichte anderer Patienten im Internet. Denn nichts wäre schlimmer als wenn es nach einer – zwar günstigeren – Zahnsanierung in Polen, Tschechien oder Ungarn zu Komplikationen kommt, die z.B. auf mangelndes Fachwissen, ungeeignete Behandlungsmethoden oder unzureichende klinische Standards zurückzuführen sind.

Hier wäre der Vorteil einer Zahnsanierung im Ausland schnell wieder aufgehoben, informieren Sie sich also im Vorfeld gut über den ins Auge gefassten Arzt oder die jeweilige Klinik!

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